Ambulante Pflege
Eine Einrichtung der Stiftung der Cellitinnen

Kosten und Finanzierung

Die Preise für die Behandlungspflege und die Grundpflege werden nicht von uns, sondern in Verhandlungen mit den sogenannten Kostenträgern – Pflegekassen und Krankenkassen – festgelegt. Bei ärztlich verordneter Behandlungspflege entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten, denn diese übernimmt Ihre Krankenkasse.

Bei vorliegender und anerkannter Pflegebedürftigkeit werden die Kosten für die Grundpflege bis zu bestimmten Höchstbeträgen von Ihrer Pflegekasse übernommen. Dies gilt auch teilweise bei den hauswirtschaftlichen Hilfen und bei der sogenannten Verhinderungspflege.

Da Art und Umfang der Kosten und der möglichen Übernahme durch Kostenträger sehr individuell sind, bieten wir Ihnen hierzu eine persönliche Beratung an oder empfehlen Ihnen die Informationsmaterialien der Pflegekassen.