Zur Behandlungspflege gehören medizinische Maßnahmen, die ärztlich verordnet sind und zu Hause durchgeführt werden können. Hierzu gehören beispielsweise:
Blutzuckermessungen und Insulingabe
Blutdruckmessung
Wundversorgung insbesondere Dekubitalulcera
Stomaversorgung jeder Art
Katheterversorgung
Einläufe
Einreibungen
Unterstützung bei parenteraler Ernährung
Injektionen (intramuskulär und subkutan)
Kompressionsstrümpfe sowie Wickel anlegen
Medikamentengabe
ZVK (zentrale Venenkatheter) und Portsysteme überwachen
sonstige medizinische Versorgung nach ärztlicher Anweisung
psychiatrische Pflege (ausschließlich im Rhein-Erft-Kreis und Kreis Euskirchen)
palliative Pflege (ausschließlich im Rhein-Sieg-Kreis)